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Hausordnung der Wilhelm-Götze-Schule Wusterwitz

 

Hausordnung

der Wilhelm-Götze-Schule Wusterwitz

 

Auf der Grundlage des § 91 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 des BbgSchulG beschließt die Schulkonferenz der Wilhelm-Götze-Grundschule in ihrer Sitzung am 23.09.2021 folgende Neufassung der Hausordnung:

 

PRÄAMBEL

Diese Hausordnung soll ein planmäßiges Lernen in gegenseitiger Achtung und friedlichem Miteinander im gemeinsamen Schulleben unter Berücksichtigung der Werteordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Brandenburg gewährleisten.

Alle Schüler sollen die Gelegenheit haben, sich hinsichtlich ihrer persönlichen Fähigkeiten und Begabungen unter Beachtung des Gebotes gegenseitiger Rücksichtsnahme zu entwickeln.

 

HAUSREGELN

 

1. Der Zugang zur Schule ist ab 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr über den Straßeneingang Altbau geöffnet. Die Schule ist ab 8.00 Uhr geöffnet. Während der Unterrichtszeit bleibt unsere Schule verschlossen. Besucher nutzen den Haupteingang. Das pünktliche Erscheinen vor Unterrichtsbeginn ist für alle Schüler Pflicht. Das Schulgebäude wird zum Unterrichtsbeginn nur durch die vereinbarten Eingänge betreten:

über den Eingang Altbau                        alle Klassen im Altbau

über den Toiletteneingang                     alle Räume der 2. Etage

über den Eingang Speisesaal              alle Räume der 1. Etage

 

2. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Sollte ein Lehrer 10 Minuten nach Stundenbeginn nicht erschienen sein, so meldet das der Klassensprecher im Sekretariat.

 

3. Wir verlassen den benutzten Arbeitsplatz immer sauber und ordentlich.

 

4. Auf den Treppen und in den Fluren verhalten wir uns rücksichtsvoll, rennen nicht, drängeln nicht und schubsen nicht. Während der Unterrichtszeit verhalten wir uns im gesamten Schulgebäude besonders leise, um andere nicht beim Lernen zu stören.

 

5. Wir verlassen die Toiletten stets in einem sauberen und funktionstüchtigen Zustand. Wir waschen uns nach dem Toilettengang die Hände.

                            

6. Die Unterrichtsräume werden während der Hofpausen durch die Fachlehrer verschlossen.

Fußball darf nur auf dem „Roten Platz“ gespielt werden. Dabei gelten folgende Regeln :

1. Hofpause:  Klassen 1-3

2. Hofpause:  Klassen 4-6

 

7. Wir spielen fair, verursachen nicht mit Absicht Verletzungen der anderen. Wir achten uns gegenseitig.

 

8. Regenpausen werden durch zweimaliges Klingelzeichen angezeigt. Dabei gilt

    folgendes:

     1. Hofpause: Die Schüler suchen die Unterrichtsräume des 1. Blockes auf. Die

                             Aufsicht führt der Fachlehrer des 1. Blockes.

     2. Hofpause: 11.55 Uhr bis 12.20 Uhr    Die Klassenräume auf dem zweiten und dritten Flur werden  geöffnet.

                                                                             Kollegen der Hofaufsicht beaufsichtigen in den Räumen  während des Rundganges.

                             12.20 Uhr bis 12.40 Uhr    Kollegen beaufsichtigen die Klassen, in denen sie im 3. Block Unterricht hätten.

                                   

9.  Wir bewegen uns ruhig, rücksichtsvoll und vorsichtig auf dem Schulgelände. 

Das Schneeballwerfen, das Erklettern der Zäune, Bäume, Dächer sowie das mutwillige Beschädigen von Pflanzen, das Radfahren auf dem Schulhof, das Spielen auf dem Fahrradstellplatz, im Treppenhaus und auf den Toiletten sind   verboten.

 

10. Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler nicht ohne Genehmigung das Schulgelände verlassen.

 

11. Wir lehnen Gewalt in jeder Form ab. Deshalb ist es verboten, andere zu beleidigen, zu bedrohen und zu verletzen, auch mit Worten.

 

12. Allen Schülern ist das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen und gefährlichen Gegenständen und entzündbaren und feuergefährlichen   Stoffen (Feuerwerkskörpern, Knallplätzchen, Streichhölzern, Feuerzeuge, Zigaretten) ausdrücklich verboten. Bei Zuwiderhandlung werden diese Gegenstände den Lehrern eingezogen. Die Schulleitung entscheidet dann über das weitere Vorgehen (Information der Eltern oder Polizei, Regelung der Rückgabe).

 

13.Das Rauchen auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ist grundsätzlich untersagt.

 

14.Sämtliche multimedialen Geräte müssen während des gesamten Unterrichtstages ausgeschaltet sein (auch keine Stummschaltung erlaubt). In Notfällen können Lehrer und Erzieher eine Ausnahmegenehmigung zur Handybenutzung erteilen. Bei Verstoß gegen diese Regel wird das Gerät durch die Lehrer eingezogen und direkt an die Eltern übergeben. Darüber hinaus dürfen  keine Aufnahmen (Foto, Video, Ton) von Schülern, Lehrern oder anderen Personen gemacht oder veröffentlicht werden. Alle Geräte, die diese Funktionen beinhalten/ermöglichen, insbesondere Smartwatches, sind  deshalb in der Schule auszuschalten und im Spind zu hinterlegen. Der Austausch von Gewaltvideos u.Ä. ist untersagt. Ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht wird zur Anzeige gebracht.

                                                                                                                                      

15.Der Speisesaal darf nicht als Durchgang genutzt werden. Er wird immer durch den Eingang an der Essenausgabe betreten. Der Einlass in den Speisesaal erfolgt nach dem Eintreffen der Aufsichtsperson. Beim Mittagessen verhalten wir uns leise, nehmen Rücksicht aufeinander und achten auf die Tischmanieren. Nach dem Essen säubern wir wenn nötig den benutzen Platz für den nächsten. An Schlechtwettertagen dürfen die Schüler, die nicht den Ganztagsbereich besuchen, sich vor Unterrichtsbeginn im Speisesaal aufhalten.

 

16.Im Alarmfall gilt der Fluchtplan. Sammelplatz ist der Sportplatz.

 

17.Die Schüler, die im Ganztagsbereich angemeldet sind, müssen sich beim Verlassen der Schule bei einem Erzieher abmelden.

 

VERLETZUNG DER HAUSREGELN

 

Bei Fehlverhalten ist eine mündliche Entschuldigung, eine schriftliche Entschuldigung an die Betroffenen oder ein Brief an die eigenen Eltern notwendig.

Sofern jedoch mutwillig ein materieller Schaden oder körperlicher Schaden verursacht wird, kann ein kurzfristiger Ausschluss vom laufenden Unterricht bzw. eine Maßnahme der Ganztagsbetreuung bis zum Ausschluss von der Ganztagsbetreuung, von Wandertagen bzw. Wanderfahrten zur Folge haben.

 

HINWEISE FÜR DIE ELTERN

 

Bitte wirken Sie auf Ihre Kinder ein, dass die Regeln der Hausordnung eingehalten werden. Wir werden Sie über wiederholte oder grobe Verstöße Ihrer Kinder gegen die Hausordnung informieren.

Wenn ein Kind absichtlich gegen diese Regeln verstößt, können Schadenersatzansprüche gegenüber den Eltern geltend gemacht werden.

Bei Infektionskrankheiten und Kopflausbefall gelten die amtlichen Bestimmungen (Meldepflicht).                                                                                    

                                                                                                                                

Eine Befreiung von Sportübungen ist auf Antrag der Eltern, bis zu vier Wochen durch die Fachlehrer, bis zu einem halben Jahr mit ärztlichem Attest  möglich.

                   

Im Sportunterricht muss sportgerechte Kleidung getragen werden. Gegenstände, die beim Sport behindern oder zu Verletzungen führen können (Uhren, Ketten, Ohrringe), müssen vor dem Unterricht abgelegt werden.

Für Verluste an Geld, Schmuck und Wertgegenständen kommt die Schule nicht auf.